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Für Notare · Notariate

KI-Telefonassistent für Notare und Notariate

DonnaDesk ist ein KI-Telefonassistent für Notariate in Deutschland. Er nimmt Anrufe auch während Beurkundungsterminen an, ordnet neue und laufende Vorgänge zu, stellt dringende Anrufe direkt durch und übergibt strukturierte Zusammenfassungen an das Notariat. Der komplette Sprach-Stack läuft auf dedizierten Servern in deutschen Rechenzentren – ohne US-Anbieter im Datenpfad. Der Dienstleistervertrag erfüllt § 26a BNotO, die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB gilt für DonnaDesk und sämtliche Sub-Prozessoren.

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01 — Kurz gesagt

Ein KI-Telefonassistent nimmt Ihre Notariatsrufnummer ab, spricht mit der anrufenden Person und übergibt das Ergebnis strukturiert – statt Anrufbeantworter, statt Besetztzeichen. Im Notariat ist das kein Komfortthema: Liegen zwei Beurkundungen hintereinander, ist niemand am Telefon, und die Anrufenden sind Beteiligte in laufenden Urkundsgeschäften. Berufsrechtlich gilt dafür § 26a BNotO – jeder Dienstleister braucht einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung.

DonnaDesk betreibt Spracherkennung, Sprachmodell und Sprachausgabe selbst, auf dedizierten Servern in Deutschland.

Berufsrecht
Dienstleistervertrag in Textform nach § 26a BNotO, Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen – weitergereicht an jeden Sub-Prozessor.
Datenpfad
Eigener Sprach-Stack auf dedizierten Servern in deutschen Rechenzentren. Kein US-Hyperscaler im Datenpfad, kein Zugriff über den US CLOUD Act, kein Training mit Ihren Daten.
Einstieg
Eine Rufumleitung genügt – keine neue Hardware, kein Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre Nummer behalten Sie. 30 Tage kostenlos, danach monatlich kündbar.

02 — Am Notariatstelefon

Was im Notariat am Telefon liegen bleibt

  • Zwei Beurkundungen hintereinander – und niemand am Telefon

    Während eines Termins nimmt niemand ab, und Beteiligte in laufenden Urkundsgeschäften rufen selten aus Neugier an. Ein Anrufbeantworter nimmt zwar auf, ordnet aber nichts zu und erkennt nicht, was warten kann und was nicht.

  • Rückfragen zu Unterlagen, immer dieselben

    Ausweis, Steuer-Identifikationsnummer, Grundbuchauszug, Vollmacht: Ein großer Teil der Anrufe dreht sich um Unterlagen und Termine. Kurze Gespräche – die trotzdem jedes Mal jemanden aus der Arbeit holen.

  • Kleine Belegschaft, keine zweite Reihe

    In einem Notariat mit wenigen Mitarbeitenden hängt der Telefondienst an derselben Handvoll Leute – ist die zuständige Person im Termin, im Urlaub oder krank, bleibt er liegen. Nachbesetzen ist keine Lösung: In der Rechts- und Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung berichten 72,7 % der Betriebe, dass ihnen Fachkräfte fehlen (ifo Konjunkturumfrage, August 2025).

  • Dringliches, das wie Routine klingt

    Eine Vorsorgevollmacht, die vor einem Krankenhausaufenthalt noch beurkundet werden soll, klingt am Telefon zunächst wie jede andere Terminanfrage. Ob der Unterschied auffällt, entscheidet sich im ersten Kontakt – nicht beim Abarbeiten der Rückrufliste.

03 — Workflow-Pfade

Die Workflow-Pfade, die ein Anruf nehmen kann

Kein Ansagemenü: DonnaDesk unterscheidet die Situation allein aus der Schilderung der Anrufenden. Drei Pfade sind ab dem ersten Tag eingerichtet, weitere richten wir für Ihr Notariat ein. Und was keinen Aufschub verträgt, wird aus jedem Pfad sofort durchgestellt.

  • Anruf geht ein

    Ohne Ansagemenü, allein aus der Schilderung.

    Anrufende schildern ihr Anliegen frei. DonnaDesk unterscheidet daraus die Situation und folgt ab dann dem Workflow-Pfad, der dazu gehört – auch während einer Beurkundung, wenn im Notariat niemand abnehmen kann.

  • Neuer Vorgang

    Vom Immobilienkauf bis zur Vorsorgevollmacht.

    Das Anliegen wird aufgenommen und der passenden Vorgangsart zugeordnet – vom Immobilienkauf über die Unternehmensgründung bis zur Vorsorgevollmacht und Unterschriftsbeglaubigung. Welche Angaben dazu erhoben werden, hängt an der Vorgangsart Ihres Notariats.

    Das Notariat erhält eine strukturierte Zusammenfassung; Terminvergabe und rechtliche Einordnung bleiben im Haus.

  • Laufender Vorgang

    Rückfragen zu Entwürfen und beurkundeten Vorgängen.

    Rückfragen zu Entwürfen, Unterlagen oder bereits beurkundeten Vorgängen werden dem Vorgang zugeordnet und an die zuständige Sachbearbeitung übergeben – statt als Notizzettel im Empfang zu landen. Wer abnimmt, weiß vorab, wer dran ist und worum es geht.

    Ist dort niemand zu sprechen, werden Anliegen und Rückrufnummer aufgenommen und der Rückruf zugesagt.

  • Makler, Gericht, Behörde

    Berufliche Anrufer als eigener Sonderfall.

    Berufliche Anrufer – Makler, Grundbuchamt, Gerichte, Banken – werden als Sonderfall erkannt und direkt an den Empfang geleitet: kurz erfasst, welche Stelle anruft und worum es geht, keine Aufnahme als Vorgang, keine Auskunft zur Sache.

  • Eigener Workflow-Pfad

    Für die Anrufe, die nur bei Ihnen so häufig sind.

    Die drei festen Pfade sind der Anfang, nicht die Grenze. Welche Anrufe in Ihrem Notariat einen eigenen Pfad verdienen, richten wir mit Ihnen ein – ebenso Ihre Vorgangsarten, Ihre Reihenfolge beim Durchstellen und Ihre Formulierungen dort, wo eine Auskunft wörtlich sitzen muss.

  • Dringend: direkt durchgestellt

    Aus jedem Pfad – den festen wie den eigenen.

    Ein Anliegen, das keine Warteschleife verträgt – die Vorsorgevollmacht vor einem Krankenhausaufenthalt, ein Auszahlungstermin, ein eiliger Registervollzug –, wird nicht notiert und später weitergegeben, sondern direkt durchgestellt. Das gilt in jedem Workflow-Pfad.

    Ist die zuständige Person in diesem Moment nicht zu sprechen, bleibt es nicht beim Versuch: Anliegen und Rückrufnummer werden aufgenommen, der Rückruf rückt an die Spitze, und wer ihn übernimmt, hat den Vorgang vorab vor sich.

    Nach dem Gespräch kommt die Nachbereitung dazu: Jeder Anruf wird zusammengefasst und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen, im Dashboard und per E-Mail. Das sortiert die Liste – der dringende Anruf selbst ist längst durchgestellt.

04 — Am Telefon

So klingt es, wenn während der Beurkundung angerufen wird.

Vorsorgevollmacht, die nicht warten kann

Angehörige, 16:35 Uhr, das Notariat ist im Beurkundungstermin.

  1. Anrufer

    Mein Vater kommt am Montag ins Krankenhaus, und wir bräuchten vorher noch eine Vorsorgevollmacht. Geht das überhaupt so schnell?

  2. DonnaDesk

    Ob und wie schnell das möglich ist, entscheidet der Notar – dazu darf ich Ihnen keine Auskunft geben. Ich nehme das Datum aber mit auf, damit im Notariat sofort sichtbar ist, dass ein fester Termin dahintersteht. Wann genau ist die Aufnahme, und ist Ihr Vater mobil, oder müsste der Termin außerhalb des Notariats stattfinden?

  3. Anrufer

    Montagmorgen. Er ist zu Hause, aber schlecht zu Fuß.

  4. DonnaDesk

    Notiert: Vorsorgevollmacht, Aufnahme Montagmorgen, Beteiligter eingeschränkt mobil. Das liegt dem Notariat unmittelbar nach diesem Gespräch vor – heute noch, nicht erst morgen. Wie erreichen wir Sie am besten?

Das Ergebnis:

Datum, Mobilitätshinweis und Erreichbarkeit wörtlich erfasst und dem Notariat unmittelbar nach dem Gespräch übergeben, mit Zusammenfassung und Dringlichkeitsstufe – wäre jemand zu sprechen gewesen, wäre dieser Anruf direkt durchgestellt worden. Was nicht passiert: keine Auskunft zur Rechtslage, keine Terminzusage, keine Aussage zu den Kosten – die richten sich nach dem GNotKG und werden im Notariat ermittelt.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Terminanfrage für eine Beurkundung

Erstanruf, 10:15 Uhr, beide Mitarbeitenden im Termin.

  1. Anrufer

    Wir wollen ein Haus kaufen, der Makler sagt, wir sollen einen Notartermin machen. Wie geht das?

  2. DonnaDesk

    Das nehme ich für Sie auf. Terminieren und beurkunden kann nur das Notariat selbst – ich sammle die Angaben, damit man Sie gezielt zurückrufen kann. Liegt schon ein Vertragsentwurf vor, oder soll dieser erst erstellt werden?

  3. Anrufer

    Noch nichts, wir haben uns gerade erst geeinigt.

  4. DonnaDesk

    Verstanden. Wie viele Beteiligte sind es auf Käufer- und auf Verkäuferseite, und ist eine Finanzierung im Spiel?

  5. Anrufer

    Wir sind zwei Käufer, ein Verkäufer, und ja, mit Bankfinanzierung.

  6. DonnaDesk

    Notiert: Grundstückskaufvertrag, Entwurf noch offen, zwei Käufer, ein Verkäufer, Finanzierung vorhanden. Wann sind Sie erreichbar? Das Notariat meldet sich zur Terminvergabe.

Das Ergebnis:

Vollständige Terminanfrage mit Vorgangsart, Beteiligtenzahl, Entwurfsstand und Erreichbarkeit – im Dashboard und per E-Mail, ohne dass jemand aus der Beurkundung geholt wurde. Was nicht passiert: keine Terminzusage, keine Belehrung, keine Auskunft zum Ablauf.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Rückfrage zu Unterlagen, dann Weiterleitung

Beteiligter in einem laufenden Urkundsgeschäft, 15:40 Uhr.

  1. Beteiligter

    Ich hatte eine Mail bekommen, dass noch Unterlagen fehlen. Ich weiß aber nicht mehr, welche.

  2. DonnaDesk

    Welche Unterlagen in Ihrem Vorgang offen sind, kann ich Ihnen nicht sagen – ich habe keinen Zugriff auf die Akte, und das ist bewusst so. Ich ordne Ihre Rückfrage aber zu: Um welches Geschäft geht es, und auf welchen Namen läuft es?

  3. Beteiligter

    Kaufvertrag Musterstraße 12, auf meinen Namen, Sander.

  4. DonnaDesk

    Danke. Möchten Sie mit der zuständigen Sachbearbeitung sprechen, oder reicht ein Rückruf? Das Notariat ist gerade im Termin.

  5. Beteiligter

    Ein Rückruf reicht, am besten morgen früh.

  6. DonnaDesk

    Notiert: Rückfrage zu fehlenden Unterlagen, Kaufvertrag Musterstraße 12, Rückruf morgen früh. Das liegt der Sachbearbeitung gleich vor.

Das Ergebnis:

Rückfrage dem richtigen Vorgang zugeordnet und terminiert – ohne dass ein Dienstleister Zugriff auf Ihre Urkundsakten braucht, und ohne Unterbrechung der Beurkundung.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

05 — Amtspflichten

Verschwiegenheit, die das Amt verlangt

  • § 26a BNotO – der Dienstleistervertrag in Textform

    Die Norm ist das notarielle Gegenstück zu § 43e BRAO. Sie erlaubt es, Dienstleistern Zugang zu Tatsachen zu eröffnen, die der Verschwiegenheitspflicht nach § 18 BNotO unterliegen, soweit dies für die Dienstleistung erforderlich ist – und verlangt einen Vertrag in Textform, in dem der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit verpflichtet wird, sich nur die zur Vertragserfüllung erforderliche Kenntnis verschafft, und in dem festgelegt ist, ob er weitere Personen heranziehen darf – die er dann selbst in Textform zu verpflichten hat. Genau darauf ist unser Vertrag gebaut, samt der sorgfältigen Auswahl, die Absatz 2 fordert.

  • Absatz 1 oder Absatz 4 – die Einordnung bleibt bei Ihnen

    Absatz 1 erlaubt den Zugang ausdrücklich ohne Einwilligung der Beteiligten; für Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Amtsgeschäft dienen, verlangt Absatz 4 dagegen deren Einwilligung. Wie ein allgemeiner Telefondienst in Ihrem Notariat einzuordnen ist, prüfen Sie als Amtsträger – wir liefern dafür die Grundlage: eine vollständige Beschreibung dessen, was DonnaDesk verarbeitet, und die Liste aller beteiligten Dienstleister, vor Vertragsschluss.

  • § 203 Abs. 4 StGB – die ganze Kette, nicht nur der erste Vertrag

    Sie erhalten die Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform inklusive Strafbarkeitshinweis – und dieselbe Verpflichtung reichen wir an jeden Sub-Prozessor weiter, bis zum Telefonie-Backbone. Die vollständige Liste legen wir vor Vertragsschluss offen.

  • DSGVO, AVV und EU AI Act

    Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist die Pflichtübung; für Berufsgeheimnisträger reicht er nicht. Sie bekommen beides: AVV mit Verzeichnis der Sub-Prozessoren und technisch-organisatorischen Maßnahmen plus die berufsrechtliche Verpflichtungskette darüber. Entwickelt wird nach den Transparenz- und Risikovorgaben des EU AI Act.

  • Gehostet in Deutschland, kein Mithörer, kein Training

    Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren, auf dedizierten Servern, die wir selbst betreiben – kein US-Hyperscaler im Datenpfad, kein Zugriff über den US CLOUD Act. Niemand bei DonnaDesk hört Gespräche ab oder liest Inhalte; ein Zugriff erfolgt nur nach Ihrer ausdrücklichen, dokumentierten Freigabe und wird revisionssicher protokolliert. Daten dienen dem laufenden Anruf, nicht dem Training von KI-Modellen; Speicherdauer und Löschung bestimmen Sie.

06 — Grenzen

Was die KI im Notariat nicht tut – und warum

Die Grenzen von DonnaDesk im Notariat folgen dem Beurkundungsrecht.

  • Belehrung und Einordnung bleiben beim Notar

    Den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite belehren – das ist die Amtspflicht des Notars (§ 17 Abs. 1 BeurkG), und sie ist nicht delegierbar. DonnaDesk ordnet Anliegen einer Vorgangsart zu, um die richtigen Angaben aufzunehmen: Es belehrt nicht, bewertet nicht und sagt keine Beurkundung zu.

  • Beteiligte werden erfasst, nicht geprüft

    Die vollständigen Namen aller Beteiligten werden aufgenommen und übergeben. Ob ein Mitwirkungsverbot besteht (§ 3 BeurkG), entscheidet allein der Notar – DonnaDesk liefert dafür die Angaben, nicht die Antwort.

  • Fristen werden festgehalten, nicht berechnet

    Wo eine Frist im Spiel sein kann – die Ausschlagungsfrist im Erbrecht (§ 1944 BGB, im Regelfall sechs Wochen ab Kenntnis), ein Auszahlungstermin bei einer Bankfinanzierung, ein eiliger Registervollzug nach der Beurkundung –, wird nach Datum und Zusammenhang gefragt und die Angabe wörtlich übergeben; verträgt sie keinen Aufschub, wird der Anruf direkt durchgestellt. Geprüft, berechnet oder bewertet wird nichts davon: Die Fristenprüfung bleibt im Notariat.

07 — EU AI Act

KI am Telefon muss sich zu erkennen geben – Pflicht seit dem 2. August 2026

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, diese so zu gestalten, dass Anrufende erfahren, dass sie mit einer KI sprechen – sofern das nicht schon aus den Umständen offensichtlich ist. Diese Transparenzpflicht gilt seit dem 2. August 2026: Der „Digital Omnibus“ (VO (EU) 2026/1744) hat zwar die Hochrisiko-Vorgaben der KI-Verordnung verschoben, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 aber nicht. Ein Telefonassistent, der sich als Mensch ausgibt oder die Offenlegung dem Zufall überlässt, ist damit ein Compliance-Risiko – zusätzlich zum berufsrechtlichen.

DonnaDesk erfüllt die Pflicht als Anbieter von der ersten Sekunde an – und in dieser Reihenfolge: Zuerst legt der Assistent offen, dass hier eine KI spricht, dann folgt die Begrüßung, die Sie festlegen. Die Offenlegung ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar, klar und eindeutig, spätestens mit Beginn des Gesprächs, wie es Artikel 50 Absatz 5 verlangt. So ist sie bei jedem Anruf erfüllt, ohne dass Sie etwas dafür einrichten müssen.

08 — Fragen

Fragen aus Notariaten

Die häufigsten Rückfragen aus Erstgesprächen mit Notaren. Ausführlicher – zu Technik, Vertrag und Datenschutz – hier:

Erteilt DonnaDesk rechtliche Auskünfte oder macht sie Zusagen zu Beurkundungen?

Nein. DonnaDesk nimmt Anrufe an, ordnet sie zu, qualifiziert das Anliegen und leitet weiter oder fasst zusammen – leitfadenbasiert und in den Grenzen, die Sie festlegen. Es gibt keine inhaltlichen Auskünfte, keine Belehrungen, keine Terminzusagen und keine Aussagen zu Notarkosten. Amtstätigkeit, Beratung und Belehrung bleiben vollständig beim Notar; Anrufende werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur das Notariat selbst Auskunft geben kann.

Ist DonnaDesk mit § 26a BNotO und § 203 StGB vereinbar?

§ 26a BNotO erlaubt die Einbindung von Dienstleistern, soweit sie für die Dienstleistung erforderlich ist, und verlangt einen Vertrag in Textform: Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung, Kenntnisnahme nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, und eine ausdrückliche Festlegung, ob weitere Personen herangezogen werden dürfen – die dann selbst in Textform zu verpflichten sind. Genau diesen Vertrag erhalten Sie, samt derselben Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB für jeden Sub-Prozessor und der vollständigen Liste vor Vertragsschluss. Die Einordnung des konkreten Einsatzes nach § 26a Abs. 1 oder Abs. 4 BNotO nehmen Sie als Amtsträger vor; alle Angaben, die Sie dafür brauchen, legen wir vorher offen.

Kann DonnaDesk Beurkundungstermine vergeben?

Nein. DonnaDesk nimmt Terminwünsche strukturiert auf – Vorgangsart, Beteiligte, Entwurfsstand, Erreichbarkeit – und übergibt sie ins Notariat; die Terminvergabe selbst bleibt dort, beim Amtsträger und seinem Team. Das Notariat findet den Terminwunsch als strukturierte Zusammenfassung im Dashboard und per E-Mail vor, mit allem, was für die Vergabe nötig ist.

Was passiert, wenn ein Anruf nicht warten kann?

Dann wird er durchgestellt, nicht notiert. Die Vorsorgevollmacht vor einem Krankenhausaufenthalt, ein Auszahlungstermin, ein eiliger Registervollzug: Solche Anliegen erkennt DonnaDesk am geschilderten Sachverhalt und stellt den Anruf direkt zur zuständigen Person durch – in jedem Workflow-Pfad, den festen genauso wie denen, die für Ihr Notariat eingerichtet sind. Ist niemand zu sprechen, weil das Notariat beurkundet, werden Anliegen, Datum und Rückrufnummer aufgenommen, der Rückruf rückt an die Spitze, und wer ihn übernimmt, hat den Vorgang vorab vor sich. Davon zu trennen ist die Nachbereitung: Nach dem Gespräch wird jeder Anruf zusammengefasst und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen, damit die Liste sortiert ist. Bewertet wird das Anliegen nie – das bleibt Amtstätigkeit.

Wie geht DonnaDesk mit Anrufen von Maklern, Banken oder dem Grundbuchamt um?

Als eigenen Sonderfall: Diese Anrufe werden erkannt und direkt an den Empfang geleitet – erfasst wird nur, welche Stelle anruft und gegebenenfalls das Aktenzeichen. Es wird kein Vorgang angelegt und keine Auskunft zur Sache erteilt.

Merken Anrufende, dass sie mit einer KI sprechen?

Ja, und zwar zuerst. Die Offenlegung, dass am anderen Ende ein KI-Assistent spricht, steht am Anfang des Gesprächs – noch vor der Begrüßung, die Sie für Ihr Notariat festlegen. Sie ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar. Genau diese Transparenz verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung von Anbietern solcher Systeme, und zwar seit dem 2. August 2026. Gesprochen wird Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch und Türkisch; die Sprache der anrufenden Person wird erkannt und übernommen. Weitere Sprachen auf Anfrage.

Wie natürlich klingt DonnaDesk – und wie schnell antwortet es?

Gut genug, dass wir jede Demo mit einem echten Anruf beginnen und nicht mit einer Folie. Die Stimme spricht flüssig, betont richtig und liest zuverlässig vor, was am Notariatstelefon vorkommt: Namen, Adressen, Vorgangsarten, Buchstabiertes. Geantwortet wird ohne spürbare Verzögerung, und im Gespräch wird gezielt nachgefragt und sauber zusammengefasst statt abgespult. Dass wir den Sprach-Stack selbst betreiben, ist dafür kein Kompromiss, sondern die Voraussetzung: Wir betreiben unsere Modelle hochoptimiert – jede Stufe, von der Spracherkennung über das Sprachmodell bis zur Sprachausgabe, ist gezielt auf das Telefonat abgestimmt und wird fortlaufend weiterentwickelt, ohne dass Daten aus Ihren Vorgängen das Haus verlassen. Hören Sie es sich an.

Wie schnell ist ein Notariat einsatzbereit, und was kostet es?

In der Regel innerhalb weniger Werktage: Wir richten Rufnummer, Begrüßung und Weiterleitungsregeln gemeinsam mit Ihnen ein – ohne neue Hardware und ohne Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre bestehende Nummer behalten Sie. Der Preis richtet sich nach Größe des Notariats und Anrufvolumen und wird transparent in der Demo besprochen, ohne Einrichtungsgebühr. Sie starten mit 30 kostenlosen Tagen und nutzen DonnaDesk danach monatlich kündbar.

Erreichbar, auch während der Beurkundung.

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen DonnaDesk am Notariatstelefon: Terminanfragen, die Workflow-Pfade Ihres Notariats und den Vertrag, mit dem § 26a BNotO und § 203 StGB erfüllt sind.

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