Erteilt DonnaDesk Rechtsberatung?
Nein. DonnaDesk nimmt Anrufe an, ordnet sie zu, qualifiziert das Anliegen und leitet weiter oder fasst zusammen – leitfadenbasiert und in den Grenzen, die Sie festlegen. Es gibt keine juristischen Einschätzungen, keine Fristberechnungen, keine Aussagen zu Erfolgsaussichten und keine Mandats- oder Honorarzusagen. Anrufende werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu inhaltlichen Fragen nur die Kanzlei selbst Auskunft geben kann.
Was passiert, wenn ein Anruf nicht warten kann?
Dann wird er durchgestellt, nicht notiert. Eine Zustellung vom Gericht, ein Schreiben mit kurzer Frist, ein Termin, der heute gehalten werden muss: Solche Anrufe erkennt DonnaDesk am geschilderten Anliegen und stellt sie direkt zur zuständigen Person durch – in jedem Workflow-Pfad, den drei festen genauso wie denen, die für Ihre Kanzlei eingerichtet sind. Ist diese Person im Moment nicht zu sprechen, werden Anliegen und Rückrufnummer aufgenommen, der Rückruf rückt an die Spitze, und wer ihn übernimmt, hat den Fall vorab vor sich. Davon zu trennen ist die Nachbereitung: Nach dem Gespräch wird jeder Anruf zusammengefasst und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen, damit die Liste am nächsten Morgen sortiert ist. Die Frist selbst berechnet DonnaDesk nie – das bleibt bei der Kanzlei.
Was passiert, wenn die Gegenseite oder ein Gericht anruft?
Diese Anrufe laufen über „Alles andere“ – und die entscheidende Regel gilt in jedem Pfad: DonnaDesk bestätigt weder, ob ein Mandat besteht, noch wen die Kanzlei vertritt. Schon die Tatsache der Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Erfasst werden Stelle, Name, Telefonnummer und das Anliegen; kein Sachgespräch, keine Zusage, keine Terminvereinbarung. Prägen solche Anrufe Ihren Tag, richten wir dafür einen eigenen Workflow-Pfad ein – die Verschwiegenheitsregel ist davon unabhängig: Sie ist Teil des Produkts und nicht konfigurierbar.
Sind die Workflow-Pfade festgelegt oder auf unsere Kanzlei zugeschnitten?
Beides. Jede Kanzlei startet mit den drei festen Pfaden – Neumandat, laufende Sache, alles andere –, und darüber hinaus richten wir die Pfade ein, die zu Ihrem Zuschnitt gehören: einen eigenen Pfad für die Anrufe, die bei Ihnen den Tag prägen, Ihre Reihenfolge beim Durchstellen, die Angaben, die zu einem Anliegen erfasst werden, und Ihre Formulierungen dort, wo eine Auskunft wörtlich sitzen muss. Genau das unterscheidet DonnaDesk von einem Telefonservice mit Ansagemenü: Dort wählen Anrufende aus einer festen Liste, hier folgt der Workflow dem Zuschnitt Ihrer Kanzlei. Nicht konfigurierbar sind die Grenzen: keine Rechtsauskunft, keine Fristberechnung, keine Mandats- oder Honorarzusage und keine Auskunft darüber, ob ein Mandat besteht.
Sagt DonnaDesk Anrufenden ein Mandat zu?
Nein, in keinem Fall. Neue Anfragen werden qualifiziert und übergeben; ob ein Mandat zustande kommt, entscheidet die Kanzlei – nach eigener Kollisionsprüfung (§ 43a Abs. 4 BRAO) und eigener Einschätzung. Auch Rückrufzeitpunkte sagt DonnaDesk nur zu, wenn Sie das so hinterlegt haben.
Ist DonnaDesk mit § 43e BRAO und § 203 StGB vereinbar?
Ja, und darauf ist der Vertrag ausgelegt. Sie erhalten einen Dienstleistervertrag in Textform, der den Anforderungen des § 43e Abs. 3 BRAO entspricht: Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, und eine ausdrückliche Regelung zur Heranziehung weiterer Personen. Dieselbe Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB reichen wir an jeden Sub-Prozessor weiter; die vollständige Liste legen wir vor Vertragsschluss offen – gemeinsam mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und den technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Merken Anrufende, dass sie mit einer KI sprechen?
Ja, und zwar zuerst. Die Offenlegung, dass am anderen Ende ein KI-Assistent spricht, steht am Anfang des Gesprächs – noch vor der Begrüßung, die Sie für Ihre Kanzlei festlegen. Sie ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar. Genau diese Transparenz verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung von Anbietern solcher Systeme, und zwar seit dem 2. August 2026. Gesprochen wird Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch und Türkisch; die Sprache der anrufenden Person wird erkannt und übernommen. Weitere Sprachen auf Anfrage.
Wie natürlich klingt DonnaDesk – und wie schnell antwortet es?
Gut genug, dass wir jede Demo mit einem echten Anruf beginnen und nicht mit einer Folie. Die Stimme spricht flüssig, betont richtig und liest zuverlässig vor, was am Kanzleitelefon vorkommt: Aktenzeichen, Daten, Rufnummern, Buchstabiertes. Geantwortet wird ohne spürbare Verzögerung, und im Gespräch wird gezielt nachgefragt und sauber zusammengefasst statt abgespult. Die naheliegende Annahme, ein selbst betriebener Sprach-Stack könne mit den großen Cloud-Diensten nicht mithalten, übersteht diese dreißig Sekunden nicht: Wir betreiben unsere Modelle hochoptimiert – jede Stufe, von der Spracherkennung über das Sprachmodell bis zur Sprachausgabe, ist gezielt auf das Telefonat abgestimmt und wird fortlaufend weiterentwickelt, ohne dass Mandantendaten das Haus verlassen. Hören Sie es sich an.
Wie schnell ist eine Kanzlei einsatzbereit, und was kostet es?
In der Regel innerhalb weniger Werktage: Wir richten Rufnummer, Begrüßung und Ihre Workflow-Pfade gemeinsam mit Ihnen ein – ohne neue Hardware und ohne Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre bestehende Nummer behalten Sie. Der Preis richtet sich nach Kanzleigröße und Anrufvolumen und wird transparent in der Demo besprochen, ohne Einrichtungsgebühr. Sie starten mit 30 kostenlosen Tagen im echten Kanzleibetrieb und nutzen DonnaDesk danach monatlich kündbar – keine Mindestvertragslaufzeit. Speicherdauer und Löschung bestimmen Sie; bei Vertragsende löschen wir vollständig, auf Wunsch nach vorherigem Export.